Beteiligung und Mitwirkung
Das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, legt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtungen in NRW fest.
Das KiBiz räumt Eltern verschiedene Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte ein, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess einzubringen.
In § 10 sind die entsprechenden Beteiligungs- und Mitwirkungsformen beschrieben.
Die Eltern, der die Einrichtung besuchenden Kinder, bilden die Elternversammlung.
Zu Beginn eines jeden Kitajahres wählt die Elternversammlung den Elternbeirat.
Aus der Elternschaft jeder Gruppe wird ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gewählt.
Diese bilden den Elternbeirat.
Der Elternbeirat hat unter anderem die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu fördern. Der Elternbeirat wird bei der Organisation von Veranstaltungen einbezogen und bei wesentlichen personellen Veränderungen informiert.
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreter*innen des Elternbeirates, des Trägers und des Personals. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.